POS. 01
Auffahrunfall mit Blechschaden
Auch bei augenscheinlich geringem Schaden lohnt sich eine fachliche Prüfung, da versteckte Schäden an Struktur oder Elektronik erst bei der Zerlegung sichtbar werden.
LEISTUNG 01
Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir Schaden, Reparaturweg und Wertminderung unabhängig und gerichtsfest. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Ein Verkehrsunfall bringt neben dem Sachschaden meist auch organisatorischen Aufwand mit sich: Werkstatttermine, Schriftverkehr mit der Versicherung, Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung. Ein unabhängiges Unfallgutachten schafft hier von Beginn an Klarheit, weil es den Schaden technisch nachvollziehbar beschreibt und in Zahlen fasst, die vor Gericht und gegenüber Versicherern Bestand haben.
Als unabhängiges Sachverständigenbüro mit Sitz in Bad Bramstedt begutachten wir Unfallschäden in Schleswig-Holstein und im Großraum Hamburg vor Ort - in der Werkstatt, beim Halter oder am Unfallort. Grundlage unserer Arbeit ist ausschließlich der festgestellte technische Befund, nicht die Interessenlage einer Vertragspartei.
Nach § 249 BGB hat der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Ersatz der zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten und darf sich dabei eines Sachverständigen seiner Wahl bedienen. Die Kosten des Gutachtens zählen zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen, sofern die Haftung dem Grunde nach unstrittig ist und keine Bagatellschaden vorliegt.
Unser Gutachten bildet nicht nur die reine Reparaturkalkulation ab, sondern berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und - falls relevant - die Frage einer wirtschaftlichen Totalschadenabwicklung nach der sogenannten 130%-Regel.
Inhalt
01
Detaillierte technische Erfassung aller unfallbedingten Beschädigungen mit Fotodokumentation der betroffenen Bauteile.
02
Kalkulation auf Basis markenspezifischer Arbeitswerte und aktueller Ersatzteilpreise, unabhängig von einer konkreten Werkstattbindung.
03
Ermittlung des Marktwerts eines gleichwertigen Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfallereignis anhand vergleichbarer Marktangebote.
04
Marktgerechte Einholung von Restwertangeboten, sofern ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder droht.
05
Bewertung des verbleibenden Minderwerts trotz fachgerechter Reparatur, den ein Fahrzeug am Markt gegenüber einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug erfährt.
06
Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturzeit als Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten.
07
Einordnung, ob die dokumentierten Schäden plausibel zum geschilderten Unfallhergang passen.
08
Gegenüberstellung von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand inklusive Hinweis auf die 130%-Grenze.
Anlass
POS. 01
Auch bei augenscheinlich geringem Schaden lohnt sich eine fachliche Prüfung, da versteckte Schäden an Struktur oder Elektronik erst bei der Zerlegung sichtbar werden.
POS. 02
Uebersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, klären wir, ob eine Reparatur nach der 130%-Regel noch zulässig ist oder eine Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgen muss.
POS. 03
Weicht die Kalkulation der gegnerischen Versicherung von der Werkstattrechnung ab, dient unser Gutachten als neutrale Bewertungsgrundlage im Regulierungsprozess.
POS. 04
Wer nicht reparieren lässt, sondern den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, erhält von uns eine Kalkulation, die dieser fiktiven Abrechnung standhält.
Ablauf
Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin am Fahrzeugstandort - Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort - und nehmen den Schaden vor Ort auf.
Im Büro werten wir Messdaten, Fotos und Marktinformationen aus und erstellen die technische und wirtschaftliche Bewertung.
Sie erhalten das druckfertige Gutachten inklusive Fotodokumentation, das Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung einreichen können.
Kosten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen, da diese Kosten zu den erforderlichen Rechtsverfolgungskosten nach § 249 BGB zählen.
Eine Ausnahme bilden Bagatellschäden: Liegt der voraussichtliche Reparaturaufwand unterhalb einer Grenze von etwa 750 Euro, verweisen Versicherer häufig auf einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir klären im Erstgespräch ehrlich, ob im konkreten Fall ein Gutachten sinnvoll ist.
Bei einer Mithaftung wird das Gutachten anteilig erstattet, den Rest tragen Sie oder Ihre eigene Kaskoversicherung. Wir erläutern die zu erwartende Kostenverteilung, bevor der Auftrag erteilt wird.
Fragen
Bei geklärter Haftung des Unfallgegners zahlt dessen Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten direkt oder erstattet sie Ihnen.
Passt dazu
LEISTUNG 03
Bei kleineren Schäden reicht oft ein detaillierter Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir erstellen ihn technisch fundiert und in einer Form, die Versicherer akzeptieren.
AnsehenLEISTUNG 04
Wenn Schäden, Unfallspuren oder technische Mängel dauerhaft dokumentiert werden müssen, sichern wir die relevanten Fakten gerichtsfest. Das schafft eine verlässliche Grundlage für spätere Auseinandersetzungen.
AnsehenSoforthilfe
Ein Anruf genügt. Wir klären in wenigen Minuten, was Sie jetzt brauchen — und sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.