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LEISTUNG 01

Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir Schaden, Reparaturweg und Wertminderung unabhängig und gerichtsfest. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Ein Verkehrsunfall bringt neben dem Sachschaden meist auch organisatorischen Aufwand mit sich: Werkstatttermine, Schriftverkehr mit der Versicherung, Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung. Ein unabhängiges Unfallgutachten schafft hier von Beginn an Klarheit, weil es den Schaden technisch nachvollziehbar beschreibt und in Zahlen fasst, die vor Gericht und gegenüber Versicherern Bestand haben.

Als unabhängiges Sachverständigenbüro mit Sitz in Bad Bramstedt begutachten wir Unfallschäden in Schleswig-Holstein und im Großraum Hamburg vor Ort - in der Werkstatt, beim Halter oder am Unfallort. Grundlage unserer Arbeit ist ausschließlich der festgestellte technische Befund, nicht die Interessenlage einer Vertragspartei.

Nach § 249 BGB hat der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Ersatz der zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten und darf sich dabei eines Sachverständigen seiner Wahl bedienen. Die Kosten des Gutachtens zählen zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen, sofern die Haftung dem Grunde nach unstrittig ist und keine Bagatellschaden vorliegt.

Unser Gutachten bildet nicht nur die reine Reparaturkalkulation ab, sondern berücksichtigt auch Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und - falls relevant - die Frage einer wirtschaftlichen Totalschadenabwicklung nach der sogenannten 130%-Regel.

Inhalt

Was dieses Gutachten enthält

  • 01

    Schadenbeschreibung

    Detaillierte technische Erfassung aller unfallbedingten Beschädigungen mit Fotodokumentation der betroffenen Bauteile.

  • 02

    Reparaturkostenkalkulation

    Kalkulation auf Basis markenspezifischer Arbeitswerte und aktueller Ersatzteilpreise, unabhängig von einer konkreten Werkstattbindung.

  • 03

    Wiederbeschaffungswert

    Ermittlung des Marktwerts eines gleichwertigen Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfallereignis anhand vergleichbarer Marktangebote.

  • 04

    Restwert

    Marktgerechte Einholung von Restwertangeboten, sofern ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder droht.

  • 05

    Merkantile Wertminderung

    Bewertung des verbleibenden Minderwerts trotz fachgerechter Reparatur, den ein Fahrzeug am Markt gegenüber einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug erfährt.

  • 06

    Reparaturdauer und Nutzungsausfall

    Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturzeit als Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalls oder der Mietwagenkosten.

  • 07

    Technische Unfallbewertung

    Einordnung, ob die dokumentierten Schäden plausibel zum geschilderten Unfallhergang passen.

  • 08

    Beurteilung Totalschaden vs. Reparatur

    Gegenüberstellung von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand inklusive Hinweis auf die 130%-Grenze.

Anlass

Wann Sie das brauchen

POS. 01

Auffahrunfall mit Blechschaden

Auch bei augenscheinlich geringem Schaden lohnt sich eine fachliche Prüfung, da versteckte Schäden an Struktur oder Elektronik erst bei der Zerlegung sichtbar werden.

POS. 02

Wirtschaftlicher Totalschaden

Uebersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, klären wir, ob eine Reparatur nach der 130%-Regel noch zulässig ist oder eine Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgen muss.

POS. 03

Streit um die Schadenhöhe

Weicht die Kalkulation der gegnerischen Versicherung von der Werkstattrechnung ab, dient unser Gutachten als neutrale Bewertungsgrundlage im Regulierungsprozess.

POS. 04

Fiktive Abrechnung

Wer nicht reparieren lässt, sondern den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen möchte, erhält von uns eine Kalkulation, die dieser fiktiven Abrechnung standhält.

Ablauf

Vorgehen und Dauer

  1. 01

    Terminvereinbarung und Besichtigung

    Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin am Fahrzeugstandort - Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort - und nehmen den Schaden vor Ort auf.

  2. 02

    Auswertung und Kalkulation

    Im Büro werten wir Messdaten, Fotos und Marktinformationen aus und erstellen die technische und wirtschaftliche Bewertung.

  3. 03

    Uebergabe des Gutachtens

    Sie erhalten das druckfertige Gutachten inklusive Fotodokumentation, das Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung einreichen können.

Kosten

Was es kostet — und wer zahlt

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen, da diese Kosten zu den erforderlichen Rechtsverfolgungskosten nach § 249 BGB zählen.

Eine Ausnahme bilden Bagatellschäden: Liegt der voraussichtliche Reparaturaufwand unterhalb einer Grenze von etwa 750 Euro, verweisen Versicherer häufig auf einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir klären im Erstgespräch ehrlich, ob im konkreten Fall ein Gutachten sinnvoll ist.

Bei einer Mithaftung wird das Gutachten anteilig erstattet, den Rest tragen Sie oder Ihre eigene Kaskoversicherung. Wir erläutern die zu erwartende Kostenverteilung, bevor der Auftrag erteilt wird.

Fragen

Häufig gefragt

Bei geklärter Haftung des Unfallgegners zahlt dessen Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten direkt oder erstattet sie Ihnen.

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