Risiko 01
Reparatur vor der Besichtigung
Wer den Schaden beseitigen lässt, bevor er dokumentiert ist, vernichtet Beweise. Der Anspruch lässt sich dann oft nur noch teilweise durchsetzen.
Ablauf
Fünf Schritte, klare Zuständigkeiten, feste Zeitfenster. Sie sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, was als Nächstes passiert und was von Ihnen erwartet wird.
Prozess
5 Minuten
Sie rufen an, schreiben über WhatsApp oder füllen das Schadenformular aus. Wir fragen ab, was passiert ist, ob das Fahrzeug fahrbereit ist, wo es steht und ob die Polizei aufgenommen hat. Schon in diesem Gespräch sagen wir Ihnen, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist und wer die Kosten trägt.
Ihre Aufgabe: Kennzeichen, Unfalldatum, Standort des Fahrzeugs bereithalten.
innerhalb 24 Std.
Wir vereinbaren ein festes Zeitfenster, in der Regel für den gleichen oder den folgenden Tag. Der Termin findet dort statt, wo das Fahrzeug steht — bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Hof des Abschleppunternehmens. Sie müssen nicht durchgehend anwesend sein, solange wir Zugang zum Fahrzeug haben.
Ihre Aufgabe: Fahrzeug nicht reparieren, nichts abmontieren, Schlüssel zugänglich machen.
30 bis 60 Minuten
Vor Ort nehmen wir den Schaden systematisch auf: Übersichts- und Detailaufnahmen mit Maßstab, Lackschichtdickenmessung zur Abgrenzung von Vorschäden, Prüfung der Karosserie- und Anbauteile, Auslesen relevanter Fahrzeugdaten sowie Erfassung von Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Jede Position wird fotografisch belegt.
Ihre Aufgabe: Fahrzeugschein, bekannte Vorschäden und das gegnerische Kennzeichen nennen.
24 bis 48 Stunden
Im Büro kalkulieren wir die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantile Wertminderung und weisen Reparaturdauer sowie Nutzungsausfallklasse aus. Sie erhalten das Gutachten als PDF, auf Wunsch versenden wir es direkt an Werkstatt, Anwalt und Versicherung.
Ihre Aufgabe: Anwalt und Werkstatt benennen, damit wir parallel versenden können.
je nach Versicherer
Auf Basis des Gutachtens entscheiden Sie zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung. Kürzt der Versicherer Positionen oder legt er ein abweichendes Restwertangebot vor, nehmen wir dazu fachlich Stellung. Ihre rechtliche Vertretung übernimmt Ihr Anwalt — wir liefern die technische Grundlage dafür.
Ihre Aufgabe: Nichts ungeprüft unterschreiben, keine Abfindungserklärung vorschnell annehmen.

Dokumentation
Vorsicht
Risiko 01
Wer den Schaden beseitigen lässt, bevor er dokumentiert ist, vernichtet Beweise. Der Anspruch lässt sich dann oft nur noch teilweise durchsetzen.
Risiko 02
Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Interesse. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Risiko 03
Unerwähnte Altschäden fallen bei der Messung auf und führen zu Kürzungen. Offen benannt lassen sie sich sauber abgrenzen.
Risiko 04
Wer zu früh einer Pauschalabfindung zustimmt, verzichtet auf Wertminderung, Nutzungsausfall und Nachforderungen.
Fragen zum Ablauf
Nach Absprache ja. Gerade bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder wenn eine Standgebühr läuft, richten wir uns nach der Dringlichkeit und nicht nach dem Kalender.
Soforthilfe
Ein Anruf genügt. Wir klären in wenigen Minuten, was Sie jetzt brauchen — und sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.