FAQ
Fragen und Antworten
Was ein Gutachten kostet, wer es bezahlt, wie lange es dauert und welche Rechte Sie als Geschädigter haben — die wichtigsten Fragen aus unserer täglichen Praxis.
Gruppe 01
Kosten & Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Sie gehören nach § 249 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in aller Regel direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Sie treten uns dafür Ihren Erstattungsanspruch in Höhe der Gutachterkosten ab und müssen selbst nichts vorstrecken.
Gruppe 02
Ablauf & Termine
In der Regel begutachten wir Ihr Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Meldung, in vielen Fällen bereits am selben Tag. Für unser Kerngebiet zwischen Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Neumünster und Norderstedt planen wir kurze Wege ein; für Hamburg und die Elbmarsch stimmen wir das Zeitfenster telefonisch ab.
Gruppe 03
Gutachten & Inhalte
Ein vollständiges Gutachten enthält die Fahrzeug- und Ausstattungsdaten, eine Schadenbeschreibung mit Fotodokumentation, die kalkulierten Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, den Wiederbeschaffungs- und den Restwert, die merkantile Wertminderung, die voraussichtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie die Einstufung in die Nutzungsausfallklasse.
Gruppe 04
Rechtliches & Daten
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben, auch wenn sie oft unaufgefordert einen eigenen Prüfdienst schickt. Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.
Soforthilfe
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Rufen Sie an — ein kurzes Gespräch klärt meist mehr als jede Textseite. Wir beraten Sie auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.