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LEISTUNG 03

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden reicht oft ein detaillierter Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Wir erstellen ihn technisch fundiert und in einer Form, die Versicherer akzeptieren.

Nicht jeder Schaden erfordert ein umfangreiches Gutachten. Bei kleineren Blechschäden mit einem Reparaturaufwand unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro genügt in vielen Fällen ein detaillierter Kostenvoranschlag, um den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung zu belegen.

Ein Kostenvoranschlag unterscheidet sich vom Gutachten dadurch, dass er keine Wertminderung oder umfassende technische Unfallanalyse enthält, sondern sich auf die reine Reparaturkostenkalkulation konzentriert. Dennoch muss er fachlich korrekt und nachvollziehbar sein, damit er von der Versicherung ohne Rückfragen anerkannt wird.

Wir erstellen Kostenvoranschläge sowohl direkt in Werkstattpartnerschaft als auch als unabhängige Kalkulation, wenn Sie eine zweite, neutrale Einschätzung wünschen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Vollständigkeit einer Werkstattkalkulation bestehen.

Auch bei einem Kostenvoranschlag prüfen wir, ob der Schaden tatsächlich unterhalb der Bagatellgrenze liegt oder ob sich im Zuge der Begutachtung doch ein höherer Aufwand abzeichnet, der ein vollständiges Gutachten rechtfertigen würde.

Inhalt

Was dieses Gutachten enthält

  • 01

    Schadenaufnahme

    Erfassung der sichtbaren Beschädigung und Einordnung als Bagatellschaden oder komplexerer Fall.

  • 02

    Reparaturwegbeschreibung

    Festlegung des technisch notwendigen Reparaturablaufs mit Angabe der betroffenen Bauteile.

  • 03

    Arbeitszeit- und Materialkalkulation

    Kalkulation auf Basis marktüblicher Arbeitswerte und aktueller Ersatzteil- und Lackierkosten.

  • 04

    Plausibilitätsprüfung

    Abgleich, ob der kalkulierte Aufwand tatsächlich innerhalb der Bagatellgrenze bleibt.

  • 05

    Fotodokumentation

    Bildliche Erfassung des Schadens als Nachweis für die Versicherung.

  • 06

    Abstimmung mit der Versicherung

    Formulierung des Kostenvoranschlags in einer Form, die von Versicherern anerkannt wird.

Anlass

Wann Sie das brauchen

POS. 01

Kleiner Parkschaden

Ein Kratzer oder eine kleine Delle lässt sich häufig mit einem einfachen Kostenvoranschlag abrechnen, ohne dass ein vollständiges Gutachten nötig wird.

POS. 02

Streit um Bagatellgrenze

Ist unklar, ob der Schaden noch als Bagatelle gilt, prüfen wir vor Ort, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten erforderlich ist.

POS. 03

Zweitmeinung zur Werkstattkalkulation

Wirkt eine Werkstattkalkulation unvollständig, erstellen wir eine unabhängige Vergleichskalkulation.

Ablauf

Vorgehen und Dauer

  1. 01

    Kurzfristiger Besichtigungstermin

    Wir sehen uns den Schaden zeitnah vor Ort an, meist innerhalb weniger Tage.

  2. 02

    Kalkulation

    Wir kalkulieren den Reparaturaufwand anhand marktüblicher Werte.

  3. 03

    Uebergabe

    Sie erhalten den fertigen Kostenvoranschlag zur direkten Einreichung bei der Versicherung.

Kosten

Was es kostet — und wer zahlt

Bei unverschuldeten Bagatellschäden werden die Kosten für einen Kostenvoranschlag in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, da sie als erforderliche Kosten der Schadensfeststellung gelten.

Da ein Kostenvoranschlag günstiger ist als ein vollständiges Gutachten, wird er von Versicherern bei kleineren Schäden häufig ausdrücklich akzeptiert oder sogar bevorzugt.

Stellt sich im Rahmen der Begutachtung heraus, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, empfehlen wir den Wechsel zu einem vollständigen Unfallgutachten, um Ihre Ansprüchen vollständig abzusichern.

Fragen

Häufig gefragt

Sie wird in der Rechtsprechung meist bei rund 750 Euro Reparaturkosten angesetzt, ist aber im Einzelfall auslegbar.

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